1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Bedingungen regeln das Verfahren der Warenabholung, nachdem der Kunde einen Kaufvertrag mit SIA DIAVERS geschlossen hat.
1.2. Die Ware wird aus den Lagern der Kooperationspartner von SIA DIAVERS ausgegeben, sofern die Parteien im Einzelfall nichts anderes vereinbart haben.
1.3. SIA DIAVERS führt selbst keine Warenlieferung durch, organisiert keinen Warentransport und erhebt vom Kunden kein Entgelt für Liefer-, Transport-, Speditions- oder Logistikdienstleistungen.
1.4. Der Kunde ist selbst für die Abholung der Ware aus dem angegebenen Lager des Kooperationspartners verantwortlich und organisiert bei Bedarf den Transport der Ware selbst.
1.5. Auf Anfrage des Kunden kann SIA DIAVERS dem Kunden Kontaktinformationen von Logistik- oder Transportdienstleistern zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung solcher Informationen gilt nicht als von SIA DIAVERS erbrachte Liefer-, Transport-, Speditions- oder Logistikdienstleistung.
1.6. Nimmt der Kunde Logistik- oder Transportdienstleister in Anspruch, wendet sich der Kunde selbst an den jeweiligen Dienstleister und vereinbart selbst den Preis, die Fristen, das Verfahren der Be- und Entladung, die Haftung und sonstige Bedingungen der Dienstleistung.
1.7. SIA DIAVERS haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen eines Logistik- oder Transportdienstleisters, Lieferfristen, während des Transports entstandene Schäden oder sonstige Umstände, die nach der Übergabe der Ware an den Kunden, an eine vom Kunden bevollmächtigte Person oder an einen vom Kunden beauftragten und in dessen Auftrag handelnden Transportdienstleister entstanden sind, soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. Diese Bestimmung beschränkt nicht das Recht des Kunden, sich an SIA DIAVERS zu wenden, wenn die Ware bereits vor der Übergabe nicht den Bedingungen des Kaufvertrags entsprach.
2. Abholung der Ware
2.1. Der Kunde holt die Ware selbst ab, indem er im von SIA DIAVERS angegebenen Lager des Kooperationspartners erscheint, oder bevollmächtigt eine andere Person, die Ware im Namen des Kunden abzuholen.
2.2. Die konkrete Lageradresse, die Abholzeit, die Identifikationsinformationen der Bestellung und, falls erforderlich, die Kontaktperson stimmt der Kunde nach Abschluss des Kaufvertrags mit SIA DIAVERS ab.
2.3. Bei der Entgegennahme der Ware ist der Kunde verpflichtet, soweit dies zum Zeitpunkt der Abholung objektiv möglich ist, die Menge und Vollständigkeit der Ware sowie das Vorhandensein sichtbarer äußerer Schäden zu prüfen.
2.4. Werden sichtbare Schäden, Mengenabweichungen oder eine offensichtliche Nichtübereinstimmung mit der Bestellung festgestellt, hat der Kunde SIA DIAVERS unverzüglich zu informieren und die Schäden oder Abweichungen nach Möglichkeit in Fotografien und in den Übergabedokumenten festzuhalten.
2.5. Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald der Kunde, eine vom Kunden bevollmächtigte Person oder ein vom Kunden beauftragter und in dessen Auftrag handelnder Transportdienstleister die Ware aus dem Lager erhalten hat, soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.6. Diese Bedingungen beschränken nicht die in den Rechtsvorschriften festgelegten Verbraucherrechte, einen Anspruch wegen Vertragswidrigkeit der Ware geltend zu machen.
Gültig ab dem 3. Juli 2026.